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REISEARTEN. 25 wegungen in keiner Weise gehindert und überall selbst die Halt-
punkte
und Plätze der Nachtquartiere zu bestimmen berechtigt sein.

Art. 3. Die Thiere sollen gut gefüttert werden, widrigenfalls
der Reisende auf Kosten des Mukâri denselben Futter reichen
lässt; sie dürfen nicht mit andern Ladungen, als die der Reisende
ihnen auflegt, belastet werden.

Art. 4. Das Futter der Thiere und die Kost ihrer Begleiter
muss von dem Mukâri bestritten werden; die Begleiter sollen
zwei an Zahl sein und müssen die richtigen Wege kennen.

Art. 5. Der Reisende bezahlt für die Miethe der drei Thiere
den Preis von 85 Piastern täglich, und zwar bei Beginn der Reise
eine Abschlagszahlung von 50 fr., den übrigen Betrag am
Schlusse der Reise.

Art. 6. In allen Streitigkeiten unterwirft sich der Mukâri dem
Spruch des nächsten Deutschen Consulats, Folgen die Unter-
schriften
etc.

Zu Art. 3. Die Mukâri sind gewohnt, des Sparens wegen, einen
Theil der Gerste, welchen sie zur Fütterung brauchen, vom Aus-
gangspunkte
mitzunehmen; sie beladen damit die Packthiere bis-
weilen
übermässig, was den Reisenden am schnellen Weiterkommen
hindert. Oefters nehmen sie ein Eselchen zu diesem Zwecke mit
und setzen sich selber noch darauf.

Zu Art. 4. Ist der Reisende mit seinem Mukâri zufrieden, so
wird er ihm gern die Reste seiner Tafel, oder auch noch etwas Brod
zukommen lassen; diese Leute sind mit sehr wenigem zufrieden.

d. In letzter Linie kann der Reisende auch eines Bedienten
entbehren und mit einem Mukâri allein unterhandeln. Selten wird
jedoch ein solcher etwas von einer europäischen Sprache verstehen.
Indessen finden sich bisweilen unter ihnen recht ordentliche Leute,
die die Bedürfnisse europäischer Reisenden aus Erfahrung kennen.
Diese Art der Reise ermässigt die Kosten noch um ein Bedeutendes,
da dann nur die Miethe weniger Thiere, vielleicht, wenn der
Reisende wenig Gepäck hat, nur zweier zu bezahlen bleibt; für ein
frugales Mahl nebst Platz zum Nachtlager gebe man in einem
Bauernhause je nach Zufriedenheit 45 fr., wenn man allein ist,
zu mehreren 34fr.; hat man einen Koch bei sich, so lasse man den-
selben
alle die Kleinigkeiten und Esswaaren um baares Geld kaufen
und gebe für das Nachtlager etwa 23 fr. Für die Kinder der
Bauern nehme man etwas Zuckerwerk mit. Die Nacht über lasse
man das Gepäck und den Sattel, wenn man einen eigenen hat, stets
zu sich in’s Zimmer legen, ebenso die Waffen; Neugierige spielen
sonst gerne draussen damit.

G. Ausrüstung und Vorbereitungen zur Reise. Zur Gesund-
heitspflege
.

Kleidung. Nach unserm oben     möglichst
wenig Gepäck mitzunehmen, versehe sich der Reisende nur mit